Alarmierung bei Amokgefahr – Wann gilt welche Norm?
Bei oben genannten Thema herrscht auf vielen Seiten Unsicherheit. Man möchte zukünftig besseren Schutz gewährleisten und hat immer höheres Interesse an sicherheitstechnischen Lösungen hierfür. Man ist sich aber hier unsicher, welche Richtlinien und Normen für diese technischen Produkte hier greifen, die sicherheitsrelevanten Aspekte können bereits mit bestehenden Normen abgedeckt werden.Anwendbarkeit der EN 60849
Die europäische Norm EN 60849 für „elektroakustische Notfallwarnsysteme“ ist auch für Amokläufe anwendbar. Hierin heißt es:Sie gilt für Anlagen, die Tonsignale und Durchsagen zur Warnung im Notfall anwenden.
Grundsätzlich können diese Anlagen, wenn keine Gefahr vorliegt, auch zur Raumbeschallung genutzt werden.
Solche Rettungssysteme unterliegen der Genehmigung einer zuständigen Behörde.
Kommt es zu einem Amoklauf, liegt also ein Notfall vor und es müssen die im Gebäude befindlichen Personen alarmiert und gerettet werden, so ist die Norm anwendbar.
Geltungsbereich der Norm
Gegen die Geltung der Norm spricht, dass man teilweise vorsieht, Personen im Fall eines Amoklaufes im Gebäude zu belassen und sich diese dort einschließen sollen, anstatt sie schnell und geordnet aus dem Gebäude zu leiten. Die Rettungspläne sind jedoch nicht Inhalt einer anwendbaren Norm, sonder objektspezifisch entwickelt. Es werden die technischen Eigenschaften des Systems beschrieben und nicht die Verhaltensweisen der Personen.Die Inhalte der Norm stehen also der Anwendung im Amokfall nicht entgegen.
Sprachalarmierung nach DIN VDE 0833-4
Man muss überlegen, wie die Normung zu bewerten ist, wenn die Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 zusätzlich zur Amokalarmierung eingesetzt werden soll. Gemäß DIN darf die Sprachalarmanlage im „Nicht-Brandfallbetrieb“ für andere Zwecke genutzt werden, demnach dürfte man diese zur Amokalarmierung nutzen. Im Vergleich mit der EN 60849 sind die technischen Anforderungen der DIN in vielen Punkten dieselben oder gehen noch darüber hinaus.Kritische Situationen
Die zusätzliche Nutzung der Sprachalarmierungsanlage zur Amokalarmierung wirft aber auch kritische Aspekte auf, die bedacht werden müssen:Die Abläufe für solche Beispielsituationen sind in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten zu betrachten und können nicht allgemeingültig in einer Norm definiert werden.