Sicherheitsstufen für die Ausfallsicherheit

Nachfolgend bekommen Sie einen Überblick über die Definition der Ausfallsicherheit für eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) gemäß der DIN VDE 0833-4

Zur Festlegung der richtigen Sicherheitsstufe ist es erforderlich Faktoren, wie die Anzahl der im Gebäude befindlichen Personen, ausreichende Ortskenntnisse, Gebäudestrukturen sowie Fluchtweglängen u.v.m. zu beurteilen. Nur aus sämtlichen Faktoren kann eine vollständige Risikoanalyse erstellt werden.

Sicherheitsstufe I:

Diese erste Sicherheitsstufe ist für kleinere Gebäude mit weniger als < 2000 m² und weniger als < 200 Personen empfohlen.

Bei einem Fehler im Übertragungsweg (Unterbrechung, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) darf maximal die Bschallung innerhalb eines Brandabschnittes bzw. Alarmierungsbereiches in einem Geschoss ausfallen.

Sicherheitsstufe II:

Diese zweite Sicherheitsstufe ist für Gebäude mit mehr als > 2000 m² und mehr als > 200 Personen empfohlen.

Bei einem Fehler in einem Verstärker oder einem Übertragungsweg (Unterbrechung, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss die Beschallung des Alarmierungsbereichs sichergestellt bleiben. Der Schallpegel darf nicht mehr als – 3 dB (A) abfallen und die Sprachverständlichkeit (STI) nicht unter 0,5 liegen. Bei der Gruppenbildung von Lautsprechern kann z.B. eine Lautsprechergruppe ausfallen, wenn die o. a. Kriterien eingehalten werden. Für jeden Brandabschnitt ist deshalb eine eigene Zuleitung erforderlich und jeder Übertragungsweg muss rückwirkungsfrei betrieben werden.

Sicherheitsstufe III:

Diese zweite Sicherheitsstufe ist für Gebäude mit einem Höchtsmass an Ausfallsicherheit empfohlen. Dazu gehören zum Beispiel Kernkraftwerke.
Diese Sicherheitsstufe setzt alle Kriterien der Sicherheitsstufe II vorraus. Innerhalb der Zentraltechnik darf nichts Aussfallen und somit ist ein weiteres SAA-System mit Feuerwehsprechstelle im redundaten Betrieb vorzusehen.