Schutzziele und Beschallungsumfang

Schutzziele

Die Sprachalarmierungsanlage muss ein Bestandteil des Brandschutzkonzeptes sein. Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen und des Betriebspersonals im Ereignisfall sind die wichtigsten Schutzziele einer solchen Anlage. Beispiele hierfür sind Brandfalldurchsagen, Evakuierungsanweisungen, Informationen zur Rettung und Beruhigungsmeldungen. Auch die Entwarunung ist ein wichtiger Teil einer solchen Anlage.

Umfang der Beschallung

Der Beschallungsumfang ist entsprechend der Gebäudenutzung festzulegen. Er umfasst in der Regel alle Bereiche, in denen sich Personen und Personal aufhalten können. Die Personenfreie Bereiche sind im Brandschutzkonzept zu benennen und jährlich zu prüfen.

Kategorie 1: Vollschutz

Sämtliche Bereiche des Gebäudes werden beschallt. Dies umfasst auch Sanitär- und Nassräume sowie Aufzüge, Klima- und Technikräume.

Kategorie 2: Teilschutz:

Es werden nur definierte Bereiche beschallt. Es müssen jedoch wenigstens alle Meldebereiche der Brandmeldeanlage erfasst werden.

Eventuelle Ausnahmen können Bereiche sein, in denen Personen keinen Zutritt haben. Dies jedoch nur in Abstimmung mit dem gültigen Brandschutzkonzept.