Die Instandhaltung und Wartung

Die Instandhaltung der Sprachalarmierungsanlage muss laut DIN VDE 0833-1/-2 von einer Fachfirma erfolgen. Man prüft den aktuellen Status der Anlage und prüft ob alle Funktionen noch ordnungsgemäß erhalten werden können.

Wie wird instandgehalten?

Inspektionen müssen 4-mal jährlich durchgeführt werden, diese erfolgen in Kombination mit der Brandmeldeanlage. Einmal jährlich müssen die Lautsprecher geprüft werden. Im Zweifelsfall muss hier auch die Sprachverständlichkeit geprüft werden.

Wartungen müssen halbjährlich erfolgen, dazu gehören neben der Pflege und Reinigung auch Einstellarbeiten und Austausch defekter Teile. Hierzu sollte man einen Wartungsvertrag abschließen, auch um die nach VOB empfohlene Gewährleistungszeit von 4 Jahren zu erhalten.

Instandsetzungen müssen durch Reparaturen oder den Teiletausch sofort durchgeführt werden, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Genau hier können wir helfen:

Sie benötigen eine Wartung Ihrer Sprachalarmierungsanlage? Benötigen Hilfe bei der Entstörung oder möchten sich über dieses Thema weiter informieren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.