Die Inbetriebnahme und das Einmessen

Nach der vollständigen und mängelfreien Montage der Sprachalarmzentrale und dem protokollieren der Dokumentation, muss die Sprachalarmierungsanlage in Betrieb genommen und eingemessen werden.

Folgende akustische Parameter müssen gemessen und dokumentiert werden:

  • Störschallpegel
  • Nutzschallpegel
  • Sprachverständlichkeit (Im nächsten Kapitel)

  • Fachfirmen verwenden in der Regel ein Inbetriebsetzungsprotokoll, welches Sie auch bei uns erhalten können. Dort werden alle Parameter eingetragen und somit eine einwandfreie Übergabe ermöglicht.

    Genau hier können wir helfen:

    Sie benötigen eine Planung für eine Sprachalarmierungsanlage? Benötigen ein Angebot oder möchten sich über dieses Thema weiter informieren? Dann schauen Sie sich doch weiter auf unserer Homepage um.

    Warum eine Sprachalarmierungsanlage kaufen? Bei uns können Sie diese auch mieten! Kontakt