Der Betrieb einer Sprachalarmierungsanlage

Der Betreiber ist grundsätzlich für die sichere Funktion der Anlage verantwortlich. Ein Mitarbeiter muss in die Funktion und Bedienung der Anlage eingewiesen werden und sollte sich regelmäßig an geeigneter Stelle schulen lassen. Dieser hat sicherzustellen, dass die Lautsprecher jederzeit funktionieren.

Falls es zu Umbauten im Gebäude kommt, muss gewährleistet werden, dass nun alle erforderlichen Räume in die Beschallung einbezogen werden. Für eine vorübergehende Abschaltung der Anlage muss der Betreiber für geeignete Ersatzmaßnahmen sorgen

Genau hier können wir helfen:

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